Also wir können dem Clanrat ja auch mal einen Abänderungsantrag zukommen lassen, wonach für die Mitglieder dieses Rates so etwas wie ein Beraterhonorar rechtens sein sollte,

Dabei sei zu berücksichtigen, daß den Betroffenen während der Zeit der gerichtlichen Klärung erhebliche Verdienstausfälle entstünden.
Sollte sich das Ordnungsamt auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit berufen ,so seien diese als gering anzusehen. Die sofortige Vollziehbarkeit, die der Clanrat mit der Änderungsverfügung anordnet, habe danach das Ordnungsamt als Grundlage für eine sofortige Vollzugspraxis anzusehen.
...naja, und wann haben die Ordungshüter eigentlich ihre letzte Spesenrechnung eingereicht?
